Nachforschungen und andere Services
Im Auftrag der Erben oder anderer Berechtigter sucht der Bankenverband im Rundschreibenverfahren bei den angeschlossenen privaten Banken nach Vermögenswerten, wenn die Bankverbindung des Erblassers unbekannt ist.
Dazu ist ein schriftlicher Auftrag sowie zum Nachweis der Erbberechtigung ein Erbschein oder das Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk (Kopie reicht aus) erforderlich. Sofern ein/e amtliche/r Betreuer/in bestellt wurde, muss eine beglaubigte Kopie des Betreuerausweises eingereicht werden.
Darüber hinaus werden die nachstehenden persönlichen Daten des Erblassers benötigt: Vor- und Zuname (ggf. Geburtsname), gültige bzw. letzte Anschrift, Geburts- und Sterbedatum. Sofern die Vermögensgegenstände auch außerhalb von Schleswig-Holstein oder aber bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken vermutet werden, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten. Die Suche wird dann entweder automatisch erweitert oder dem Suchenden werden weitere Nachforschungsadressen mitgeteilt.
Die Nachforschungen sind eine Dienstleistung des Bankenverbandes Schleswig-Holstein e.V. und für die Anfragenden kostenlos. Bei positiven Feststellungen werden die Anfragenden auf direktem Wege durch das/die entsprechende/n Institut/e benachrichtigt.
Einlagensicherung
Über Einzelheiten zu den Instituten der deutschen Einlagensicherung, zum Entschädigungsfonds deutscher Banken sowie zum freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, können Sie sich unter Einlagensicherung informieren.
Schlichtungsstelle der privaten Banken
Wenn Kunde und Bank sich im Streitfall nicht einigen, dann können in vielen Fällen die Ombudsleute schlichten. Für wen und wofür die Ombudsleute konkret zuständig sind, erfahren Sie hier.